Allgemeine Geschäftsbedingungen RL Media
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und Verträge zwischen RL Media (nachfolgend „Agentur“) und dem Auftraggeber.
1.2. Mit Auftragserteilung bzw. Nutzung der Leistungen erkennt der Auftraggeber diese AGB an.
1.3. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang, sofern sie schriftlich dokumentiert sind.
2. Vertragsschluss
2.1. Angebote der Agentur sind verbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet werden. Ohne Angabe einer Frist kann ein Angebot 14 Tage angenommen werden.
2.2. Annahmen erfolgen schriftlich oder per Textform.
2.3. Vertragssprache ist Deutsch.
2.4. Rechte und Pflichten aus dem Vertrag dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur übertragen werden.
3. Leistungen & kreative Freiheit
3.1. Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot der Agentur.
3.2. Änderungswünsche des Auftraggebers werden nur nach schriftlicher Bestätigung umgesetzt und gesondert berechnet.
3.3. Übliche Projektphasen (z. B. Konzept, Shooting, Auswahl & Bearbeitung) werden zur Freigabe vorgelegt. Nach Freigabe gewünschte Änderungen sind kostenpflichtig.
3.4. Die Agentur darf externe Dienstleister einsetzen.
3.5. Innerhalb der vereinbarten Vorgaben besitzt die Agentur künstlerische Freiheit.
4. Pflichten des Auftraggebers
4.1. Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen und Materialien rechtzeitig bereit.
4.2. Vorlagen sind innerhalb von drei Werktagen zu prüfen. Ohne Rückmeldung gelten sie als freigegeben.
4.3. Der Auftraggeber garantiert, dass bereitgestelltes Material frei von Rechten Dritter ist und stellt die Agentur bei Rechtsverletzungen frei.
4.4. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Verlust von Kundendaten; Datensicherung obliegt dem Auftraggeber.
4.5. Bei Musik- oder Bildmaterial, das der Auftraggeber wünscht, garantiert dieser, dass alle Nutzungsrechte vorliegen.
5. Vergütung & Terminabsagen
5.1. Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.2. Kostensteigerungen bis 10 % gelten als akzeptiert. Bei höheren Abweichungen erfolgt Information; Schweigen des Auftraggebers binnen zwei Wochen gilt als Zustimmung.
5.3. Zusatzleistungen (z. B. Mehrbearbeitung, Retuscheaufwand, Sonderformate) werden gesondert berechnet.
5.4. Reisekosten, Materialkosten und Lizenzen werden zusätzlich berechnet.
5.5. Kündigt oder verschiebt der Auftraggeber einen Shootingtermin bzw. kann er ihn aus nicht von RL Media zu vertretenden Gründen nicht wahrnehmen, entstehen folgende Stornogebühren:
| Zeitraum zur Absage | Ausfallkosten | 
|---|---|
| 8–14 Tage vorher | 20 % des vereinbarten Tagessatzes | 
| 4–7 Tage vorher | 40 % des Tagessatzes | 
| ≤ 3 Tage oder am Shootingtag | 90 % des Tagessatzes | 
6. Zahlungsbedingungen
6.1. Die Agentur kann angemessene Vorschüsse verlangen.
6.2. Bei Aufträgen über 3.000 € netto: 50 % Anzahlung
Bei Aufträgen über 7.000 € netto: zwei Abschläge zu je 1/3
6.3. Teilrechnungen für Teilleistungen sind zulässig.
6.4. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zahlbar.
6.5. Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Verzugszinsen.
7. Termine & Verzögerungen
7.1. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers verlängern Fristen entsprechend.
7.2. Bei Zahlungsverzug kann RL Media Leistungen einstellen.
7.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen zur Terminänderung oder Vertragsauflösung.
8. Abnahme
8.1. Fotos werden digital bereitgestellt.
8.2. Abnahme ist binnen fünf Werktagen zu erklären; ohne Rückmeldung gilt die Leistung als abgenommen, sofern kein wesentlicher Mangel vorliegt.
8.3. Nutzung der Bilder gilt ebenfalls als Abnahme.
9. Gewährleistung
9.1. Reklamationen müssen innerhalb von fünf Werktagen schriftlich erfolgen.
9.2. Stil, Farblook, Bearbeitungsstil und künstlerische Entscheidungen sind kein Mangel.
9.3. Bei berechtigten Mängeln erfolgt Nacherfüllung nach Wahl der Agentur.
9.4. Selbstvornahme durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
9.5. Gewährleistungsfrist: 12 Monate ab Abnahme (außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Personenschäden).
10. Haftung
10.1. Haftung besteht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
10.2. Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf vorhersehbare Schäden.
11. Kündigung
11.1. Kommt der Auftraggeber seinen Pflichten nicht nach, kann RL Media den Vertrag kündigen und entstandene Kosten berechnen.
11.2. Ein freies Kündigungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
12. Nutzungsrechte / Urheberrecht
12.1. Nutzungsrechte an Bildern gehen erst nach vollständiger Zahlung über.
12.2. Änderungen der Bilder ohne Zustimmung der Agentur sind untersagt.
12.3. RL Media darf erstellte Fotos zu Eigenwerbezwecken (Website, Portfolio, Social Media etc.) nutzen, sofern nicht anders vereinbart.
13. Rohdaten & Archivierung
13.1. RAW-Dateien und unbearbeitete Bilddaten bleiben Eigentum der Agentur.
13.2. Herausgabe von Rohdaten nur gegen gesonderte Vergütung (Buy-Out).
13.3. Archivierung erfolgt freiwillig; RL Media kann Daten nach Projektabschluss löschen.
14. Vertragsstrafe
Unerlaubte Nutzung oder Weitergabe von Bildern kann eine angemessene Vertragsstrafe nach sich ziehen.
15. Gerichtsstand & Recht
15.1. Es gilt deutsches Recht.
15.2. Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz von RL Media.
